Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 09.09.2019

Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,20237
OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.07.2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Juli 2019 - 2 B 192/19, 2 D 193/19 (https://dejure.org/2019,20237)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 18 Abs 1 AsylVfG 1992, § 71 Abs 5 S 2 AsylVfG 1992, § 18 Abs 2 AsylVfG 1992, § 18 Abs 3 AsylVfG 1992
    Rückgängigmachung des Vollzugs der Ausreisepflicht

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung der Grenzbehörde zur Weiterleitung eines Asylsuchenden an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung; Notwendigkeit eines bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 18 Abs. 1 ; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    ABSCHIEBUNG; ASYLFOLGEANTRAG; BUNDESPOLIZEI; EILANTRAG; GRENZBEHÖRDE; MILITÄRDIENST; RÜCKFÜHRUNG; TÜRKEI; VERTRAUENSSCHUTZ; WEITERLEITUNG; Rückgängigmachung des Vollzugs der Ausreisepflicht

  • rechtsportal.de

    AsylG § 18 Abs. 1 ; AsylG § 71 Abs. 5 S. 2
    Verpflichtung der Grenzbehörde zur Weiterleitung eines Asylsuchenden an die nächstgelegene Aufnahmeeinrichtung; Notwendigkeit eines bei der Einreisekontrolle geäußerten Asylbegehrens; Berücksichtigung eines anlässlich der Abschiebung gegenüber der Bundespolizei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 974
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 05.12.2018 - 2 B 287/18

    Vollzug der Ausweisung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19
    Die dagegen erhobene Beschwerde wurde mit Beschluss des Senats vom 5.12.2018 - 2 B 287/18 und 2 D 288/18 - zurückgewiesen.

    Wie die Kammer bereits mit Beschluss vom 17.9.2018 (6 L 807/18), bestätigt durch den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.12.2018 (2 B 287/18), entschieden habe, sei die Ausreisepflicht des Antragstellers im Falle des Bestehens einer Assoziationsberechtigung seit dem Bescheid des Antragsgegners vom 17.8.2017 infolge der Anordnung des Sofortvollzugs der mit Ziff. 1 des angefochtenen Bescheids verfügten Ausweisung oder anderenfalls kraft Gesetzes gemäß §§ 84 Abs. 1 Nr. 1, 58 Abs. 2 Nr. 2 (sofort) vollziehbar gewesen.

    Veranlassung hierfür habe jedenfalls spätestens mit Erlass des Ausweisungsbescheids des Antragsgegners am 17.8.2017 und den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 17.9.2018 (6 L 807/18) und des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.12.2018 (2 B 287/18) bestanden, die auf die ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts für zielstaatsbezogene Gefahren hingewiesen hätten.

  • VG München, 28.02.2019 - M 25 S 19.383

    Kein Anspruch auf Einreise

    Auszug aus OVG Saarland, 10.07.2019 - 2 B 192/19
    Im Hinblick darauf bedarf die umstrittene Frage, ob § 18 Abs. 1 AsylG überhaupt auf Folgeantragsteller anwendbar ist,(Vgl. dazu Winkelmann a.a.O. Rdnr. 11; und VG München, Beschluss vom 28.2.2019 - M 25 S 19.383 -, juris) hier keiner Entscheidung.
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,36865
OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19 (https://dejure.org/2019,36865)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09.09.2019 - 2 B 192/19 (https://dejure.org/2019,36865)
OVG Bremen, Entscheidung vom 09. September 2019 - 2 B 192/19 (https://dejure.org/2019,36865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Befähigung zum Führen eines KfZ; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahrbefähigung; Fahrprobe; Gutachten; Substantiierung; Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfung

  • rechtsportal.de

    FeV § 46 Abs. 4 S. 2; StVG § 2 Abs. 5
    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Anordnung der Beibringung eines Gutachtens; Fahrprobe zur Ermittlung der Geeignetheit zum Führen von Fahrzeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 7 C 79.86

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen altersbedingter Eignungsmängel und Abnahme

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19
    Denn es ist allgemein anerkannt, dass ältere Fahrerlaubnisinhaber mit langer Fahrpraxis psycho-physische Leistungsminderungen bis zu einem gewissen Grad durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig geprägte Bedienungshandlungen ausgleichen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.09.1987 - 7 C 79/86 -, Rn. 12, juris).

    Diese Fahrprobe ist - wie auch in § 46 Abs. 4 Satz 2 FeV vorgesehen - durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Fahrzeugverkehr abzunehmen, der aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung die spezielle Sachkunde besitzt, um das Fahrverhalten und die praktischen Fahrfertigkeiten verlässlich zu beurteilen und den Ablauf der Fahrprobe so zu gestalten, dass die Erfüllung der an den Kraftfahrer zu stellenden Anforderungen auch nachgewiesen werden kann (BVerwG, Urteil vom 17.09.1987 - 7 C 79/86 -, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 11 CS 16.907

    Sofortvollzug der Entziehung einer Fahrerlaubnis bei vorliegender

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 -, Rn. 19; Urteil vom 28.6.2012 - 3 C 30.11 -, Rn. 23; Bay. VGH , Beschluss vom 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, Rn. 19, sämtlich juris).

    Es kann insoweit jedoch auf die in Anlage 7 zu § 16 Abs. 2 , § 17 Abs. 2 und 3 FeV geregelten Anforderungen an die Fahrerlaubnisprüfung zurückgegriffen werden, da sowohl die Fahrerlaubnisprüfung als auch die Fahrprobe die Feststellung der Befähigung im Sinne von § 2 Abs. 5 StVG betreffen (vgl. Bay. VGH , Beschluss vom 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, Rn. 20, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.1999 - 19 B 1143/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen i.R.e.

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19
    Soweit die Beschwerde auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen vom 09.08.1999 - 19 B 1143/99 - hinweist, folgt hieraus nichts anderes.
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 -, Rn. 19; Urteil vom 28.6.2012 - 3 C 30.11 -, Rn. 23; Bay. VGH , Beschluss vom 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, Rn. 19, sämtlich juris).
  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 C 30.11

    Fahrerlaubnisbehörde; Verfahrenshindernis; Berücksichtigungsverbot; Gefahr

    Auszug aus OVG Bremen, 09.09.2019 - 2 B 192/19
    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (st. Rspr., BVerwG, Urteil vom 28.04.2010 - 3 C 2/10 -, Rn. 19; Urteil vom 28.6.2012 - 3 C 30.11 -, Rn. 23; Bay. VGH , Beschluss vom 23.06.2016 - 11 CS 16.907 -, Rn. 19, sämtlich juris).
  • VGH Bayern, 24.01.2022 - 11 CS 21.1897

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Gutachtens eines

    Sehr langsames Fahren ohne triftigen Grund (vgl. dazu auch § 3 Abs. 2 StVO) sowie nicht spurtreues Verhalten durch Überfahren der Mittellinie (vgl. dazu auch § 2 Abs. 2 StVO) können Ausdruck eines Unvermögens sein, sich angemessen im Straßenverkehr zu bewegen (vgl. BayVGH, B.v. 9.7.2012 - 11 ZB 12.1052 - juris Rn. 40; B.v. 6.7.2020 - 11 CS 20.854 - juris Rn. 12; OVG Bremen, U.v. 9.9.2019 - 2 B 192/19 - juris Rn. 5).
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